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Selbst in diesen „klassischen Tätigkeitsbereichen“ hat die Zukunft begonnen.
Elektronische Steuererklärungen, Auswertungen aus der Finanzbuchhaltung oder dem Jahresabschluss per E-Mail, elektronische Veröffentlichung von Jahresabschlüssen sind zwar noch nicht alt, aber bereits Standard oder sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Über unser „Mandanten-ASP“ haben unsere Mandanten zudem die Möglichkeit, die Leistungsfähigkeit unserer EDV selbst zu nutzen oder auf unsere Arbeit (beispielsweise mit Zugriff auf Einzelbuchungen der Finanzbuchhaltung) direkt zugreifen zu können.
Andererseits sind wir uns selbstverständlich darüber im Klaren, dass alles Neue und Machbare nicht immer gut oder sinnvoll sein muss. Gerade der Einsatz neuer Techniken ist vor dem Hintergrund der „Einsatzkosten“ immer wieder zu überprüfen.
Übrigens, alles was wir können, können wir auch klassisch. Sämtliche Auswertungen und Unterlagen erhalten Sie natürlich für ihre Akten auch in Papierform.
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